Vor allem junge Frauen kennen das Problem: Man ist auf einer Party in der Stadt und für gewöhnlich ist eine Party zu Ende wenn draußen tiefste Nacht ist. Der Heimweg gestaltet sich nicht immer leicht, da oft kein Auto vorhanden oder auch Alkohol im Spiel ist. Der Heimweg oder der Weg zu Bus und Bahn führt dann durch dunkle Parks, unbeleuchtete Straßen und überall lauern zwielichtige gestalten, die oft auch schon stark alkoholisiert und unberechenbar sein könnten.
Fakt ist: Frauen fühlen sich nachts nicht sicher, auch als Gruppe nicht. Und genau da kommt Pfefferspray zum Einsatz. Pfefferspray ist als Tierabwehrspray gedacht und darf nur gegen Tiere eingesetzt werden. Allerdings darf jeder ab 14 Jahren Pfefferspray kaufen und mit sich führen um sich eben vor Tieren zu schützen.
Wird man allerdings von einem Menschen angegriffen, gilt allgemein Notwehr. In Notwehrsituationen darf man sich mit den Mitteln wehren die einem zur Verfügung stehen, also auch mit Pfefferspray - ohne Konsequenzen. Würde man allerdings eine Schusswaffe mit sich tragen und den Angreifer anschießen, dürfte dies dennoch juristische Probleme geben, da allein das Mitführen einer Schusswaffe - anders als bei Pfefferspray - schon verboten ist.
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